Die Wahl der Besteuerungsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Sie bestimmt, welcher Teil des Einkommens nach Zahlung von Steuern und Abgaben zu Ihrer Verfügung bleibt. Das polnische Recht bietet Unternehmern mehrere Möglichkeiten – jede hat andere Regeln, Grenzen und finanzielle Konsequenzen.
Steuerprogression – Flexibilität und Vergünstigungen.
Die Steuerprogression, auch als allgemeine Regeln bezeichnet, ist die beliebteste Form der Abrechnung, insbesondere unter neuen Unternehmern.
Die Steuer wird vom Einkommen (also Einnahmen minus Kosten) berechnet, und die Sätze betragen:
12% für Einkommen bis 120.000 PLN jährlich,
32% auf den Überschuss über 120.000 PLN.
Zusätzlich steht ein steuerfreier Betrag von 30.000 PLN zur Verfügung, was bedeutet, dass Sie auf diesen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen.
Vorteile:
Sie können von Steuervergünstigungen profitieren (für Kinder, Internet, Spenden usw.),
Sie können gemeinsam mit Ihrem Ehepartner abrechnen,
Sie berücksichtigen alle Kosten für die Unternehmensführung.
Nachteile:
bei hohen Einkommen können Sie in die 32%-Steuerstufe fallen,
eine große Anzahl von Formalitäten und die Pflicht zur Führung einer Kostenaufzeichnung.
Die Steuerprogression ist vorteilhaft für Personen mit niedrigeren Einkommen, die von Vergünstigungen profitieren oder gemeinsam mit ihrem Ehepartner abrechnen möchten.
Einkommensteuer – Stabilität und Vorhersehbarkeit.
Die Einkommensteuer ist ein fester Satz von 19% des Einkommens, unabhängig von dessen Höhe. Es gibt hier keine Schwellenwerte oder steuerfreien Beträge.
Vorteile:
vereinfachte Abrechnung,
Vorhersehbarkeit – immer derselbe Satz,
vorteilhafte Form für Personen mit hohen Einkommen (über 120.000 PLN jährlich),
Möglichkeit, Betriebskosten abzusetzen.
Nachteile:
keine Möglichkeit zur gemeinsamen Abrechnung mit dem Ehepartner,
fehlende meisten Vergünstigungen, einschließlich der Familienvergünstigung.
Pflicht zur Führung einer Kostenaufzeichnung.
Für Unternehmer mit stabilen und hohen Einnahmen (z.B. IT-Spezialisten, Berater, Consultants) ist die Pauschalbesteuerung oft die einfachste und rentabelste Lösung.
Pauschalbesteuerung von erfassten Einnahmen – Einfachheit, aber ohne Kosten
Die Pauschalbesteuerung ist eine Steuer, die auf die Einnahmen berechnet wird, ohne die Kosten zu berücksichtigen. Sie berechnen kein Einkommen – Sie zahlen einen Prozentsatz auf alles, was Sie verdienen.
Die Sätze hängen von der Art der Tätigkeit ab und betragen:
8,5% – für die meisten Dienstleistungen,
12% – für die IT-Branche und neue Technologien,
15% – für Berater und Agenturen,
17% – für juristische Berufe.
Vorteile:
sehr einfache Abrechnungsregeln,
begrenzte administrative Pflichten (eine Einnahmenaufzeichnung reicht aus),
attraktive Steuersätze für einige Branchen.
Nachteile:
keine Möglichkeit, Kosten abzusetzen,
keine Vergünstigungen und keine gemeinsame Abrechnung,
branchen- und formale Einschränkungen.
Die Pauschalbesteuerung lohnt sich besonders, wenn Sie niedrige Betriebskosten haben, z.B. wenn Sie remote arbeiten, Dienstleistungen persönlich erbringen, ohne große Investitionen.
Beispiel
Frau Marta führt ein Projektgeschäft.
Im Jahr 2025 erzielte sie Einnahmen von 200.000 PLN, und ihre Kosten betrugen 40.000 PLN.
In diesem Beispiel ergibt die niedrigste Steuer die Pauschalbesteuerung, aber nur, weil Frau Marta relativ niedrige Kosten hat. Wenn sie Ausrüstung kaufen und höhere Ausgaben haben würde, würde die Pauschalbesteuerung nicht mehr rentabel sein.
Änderungen ab 2026
Die Regierung hat Korrekturen der Pauschalsteuersätze für bestimmte Berufe (u.a. Berater, Marketingagenturen und die IT-Branche) angekündigt sowie die Vereinfachung der Regeln zur Änderung der Besteuerungsform im Laufe des Jahres.
Die schmerzhafteste Änderung für viele Unternehmer wird die Einführung einer Pauschalsteuer von 17% für alle Dienstleistungen sein, die an ein mit dem Unternehmer verbundenes Unternehmen erbracht werden – unabhängig von der Art der durchgeführten Tätigkeiten. Diese Änderung steht noch in den Sternen, und vieles deutet darauf hin, dass sie nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.
Die Einkommensteuer und die Progression werden ohne wesentliche Änderungen bleiben.
Zusammenfassung
Es gibt keine universelle Besteuerungsform, die für jeden geeignet ist. Die Wahl hängt unter anderem von der Höhe der Einnahmen, dem Niveau der Kosten, der Art der Tätigkeit und dem Modell der Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern ab.
Bei Finestro erklären wir, worin die einzelnen Besteuerungsformen bestehen – so dass selbst komplexe Vorschriften verständlich und im täglichen Geschäft anwendbar werden.
Wir helfen Ihnen, alle formalen Schritte zu durchlaufen – von der Registrierung bis zur laufenden Aufzeichnung und Abrechnung.
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